Eng mit Compliance Verstößen ist auch das Folgethema der unternehmensinternen Aufklärungsmaßnahmen, sogenannter Internal Investigations verbunden. Rechtsverstöße können für Unternehmen nicht nur hohe finanzielle Verluste bedeuten, sondern existenzbedrohend werden. Besteht ein Verdacht von Rechtsverstößen in einem Unternehmen, sind die zuständigen Organe gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären und zukünftige Verstöße durch die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu verhindern.
In Fällen von bekannt gewordenen Verstößen gegen straf- oder erhebliche bußgeldbewehrte Vorschriften sind interne Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen. Eine entsprechende Aufklärungspflicht folgt für Organe einer Aktiengesellschaft aus § 93 AktG und für den Geschäftsführer einer GmbH aus § 43 Abs. 2 GmbHG.
Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie der
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- Begehung von Straftaten durch Mitarbeiter,
- Verletzung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Missachtung der zwingenden Vorschriften der Compliance oder des Code of Conduct, beispielsweise durch Korruption,
- Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
- Bestechung,
- Untreue,
- Betrug sowie
- weiteren betriebsinternen Unregelmäßigkeiten
ist erheblichen negativen Folgen erst durch den Einsatz eines ausgewiesenen Experten effizient zu begegnen. Dabei können Internal Investigations der Geschäftsleitung einen wichtigen Informationsvorsprung verschaffen, der bei einer etwaigen späteren Ermittlung durch staatliche Behörden und der Verteidigung des Unternehmens als potenzielle Nebenbeteiligte im Ermittlungsverfahren den Ausschlag zwischen Einstellung des Verfahrens und Anklage ausmachen kann. Durch Befragung von Mitarbeitern, Sicherung elektronischer Daten und von Beweismitteln wird das Unternehmen in die Lage versetzt, drohende Schäden abzuwenden oder zu minimieren. Auf dieser Weise wird es dem Unternehmen ermöglicht, den besonderen Sorgfaltspflichten zur Aufklärung von Unregelmäßigkeiten nachzukommen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Rechtsanwalt Klengel hat in einer Vielzahl von Mandaten Internal Investigations für deutsche und internationale Unternehmen im In- und Ausland konzipiert und durchgeführt. Anlass zu diesen Internal Investigations waren häufig sowohl Untersuchungen der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), des U.S. Department of Justice (DOJ) und Subpoenas des Attorney district of New York, als auch Ermittlungen der deutschen Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden. Daneben führte Herr Rechtsanwalt Klengel unternehmensinterne Untersuchungen zur Aufklärung von Unregelmäßigkeiten im Auftrag von Vorstand oder Aufsichtsrat durch, ohne dass es zu behördlichen Ermittlungen gegen das Unternehmen oder seine Mitarbeiter kam. Bei durch Ermittlungsbehörden ausgelösten internen Untersuchungen konnte er durch die Auswertung von E-Mails und von Mitarbeiterbefragungen häufig eine Aufklärung des Sachverhalts und die Ausräumung der bestehenden Verdachtslage erzielt. Gegenstand der Verfahren waren beispielsweise internationale Korruptions- und Untreuevorwürfe, Embargoverstöße, kartellrechtlichrelevante Absprachen in Verfahren des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission. Im Bedarfsfall greift Rechtsanwalt Klengel dabei auch auf ausgewiesene, erstklassige Compliance- und Investigationsteams sowie auf renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zurück.