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Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht geraten häufig Banken und Finanzdienstleister, Führungskräfte und Marktteilnehmer in den Fokus der Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden. Ermittlungen werden häufig durch Überprüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank oder der Börsenaufsichtsbehörden sowie der Handelsüberwachungsstellen der Börsen ausgelöst. Bei internationalen Unternehmen mit Bezug zu den USA treten amerikanische Aufsichts- und Ermittlungsbehörden, wie die SEC, das DOJ oder District Attorneys hinzu, dies gilt in besonderem Maße, wenn sie an US Stock Exchanges notiert sind.

Einschlägige Delikte, welche sich im Strafgesetzbuch finden, sind unter anderem

  • Betrugsdelikte gem. § 263 StGB zu Lasten der Kunden,
  • Untreue nach § 266 StGB oder
  • Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB.

Spezialgesetzliche Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten ergeben sich aus den einzelnen Gesetzen, wie u.a. dem Investmentsteuergesetz (InvStG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Der sog. Insiderhandel, also die Verwendung von unternehmensinternen Informationen für Börsengeschäfte, die Marktmanipulation und der Prospektbetrug sind häufig Gegenstand dieser Verfahren. Nicht selten kommt es auch zu Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG), welche teilweise als Ordnungswidrigkeiten, in vielen Fällen aber auch als Straftaten (z.B. § 54a KWG) mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Die Verteidigung im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht erfordert fundierte Kenntnisse, auch der internationalen, spezialgesetzlichen Vorschriften. Herr Rechtsanwalt Klengel berät zahlreiche Aufsichtsräte, Vorstände und Mitarbeiter von Finanzinstituten ebenso wie nationale und internationale Unternehmen im Umgang mit Behörden im Zusammenhang mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen. Hierzu gehören außergerichtliche Konfliktlösungen bis hin zur Verteidigung bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz und das Investmentsteuergesetz, sowie bei Ermittlungen der BaFin, deutscher Staatsanwaltschaften und internationaler Behörden. Als Verteidiger von Unternehmen, Geschäftsleitern und Führungspersonen von Banken und Finanzdienstleister hat er zahlreiche Mandate betreut und sich mit den verschiedensten Problembereichen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktstrafrechts befasst.

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