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Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Unter Internationaler Rechtshilfe in Strafsachen wird die durch ausländische Behörden, insbesondere durch Staatsanwaltschaften, Gerichte und Konsulate, geleistete Hilfe in Ermittlungs-, Straf- oder Vollstreckungssachen verstanden. Auch ausländische Behörden können deutsche Behörden um internationale Rechtshilfe in Strafsachen ersuchen. Die Grundlagen der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen bilden Rechtshilfe- und Auslieferungsverträge. Bestehen zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat keine bilateralen oder internationalen Verträge, kommt das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) zur Anwendung.

In der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wird zwischen nicht unmittelbar freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung für einen fremden Staat, wie Zustellung gerichtlicher Mitteilungen, Vernehmung von Zeugen oder Durchsuchungen zur Beschaffung von Beweismitteln, sog. kleiner Rechtshilfe und der Auslieferung in den ersuchenden Staat, sog. großer Rechtshilfe unterschieden. Das Auslieferungsverfahren ist ein formales Verfahren, bei welchem eine Person von dem Staat, in dem sie sich aufhält, in den ersuchenden Staat verbracht werden soll, um dort vor Gericht gestellt zu werden bzw. um eine bereits verhängte Strafe vollstecken zu können. Gegenstand der kleinen Rechtshilfe ist weiterhin, neben der Vornahme von Durchsuchungen und Zeugenvernehmungen, die Sicherstellung und Übermittlung von Urkunden sowie die Einholung von Auskünften bei Banken oder ausländischen Behörden.

Wichtige Aufgaben auf diesem Gebiet nimmt für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Bundesamt der Justiz wahr. Wird sog. internationale Rechtshilfe geleistet, wird die Wahrung der Rechte, der von dem Rechtshilfe- oder Auslieferungsverfahren Betroffenen, aufgrund der komplizierten mehrschichtigen Rechtsgrundlagen und eingeschränkten Rechtsmittel nicht selten vernachlässigt, so dass der Rat und Beistand eines spezialisierten Anwalts unerlässlich ist. Dies gilt ebenfalls für die Beantragung von Auslandsermittlungen gegenüber der deutschen Staatsanwaltschaft oder den Gerichten zur Entlastung des Mandanten.

Rechtsanwalt Klengel berät Sie im Zusammenhang mit Auslieferung, Kontosperren, drohender Vermögenseinziehung, Durchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen, wie Bankdokumenten und Buchhaltungsunterlagen. Herr Rechtsanwalt Klengel ist seit vielen Jahren in Verfahren der internationalen Rechtshilfe tätig und verfügt über ein aus der Verteidigungspraxis in diesen Verfahren gewonnenes Spezialwissen.

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