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Strafrechtliche Produkthaftung

Die strafrechtliche Produkthaftung hat in der Praxis in den letzten Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Dabei handelt es sich vor allem um Fälle, in denen ein von einem Unternehmen hergestelltes und in den Verkehr gebrachtes Produkt sich nachträglich als gesundheitsbeeinträchtigend oder gefährlich erweist. Zumeist geht man in solchen Fällen gegen die Führungskräfte des Unternehmens strafrechtlich wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung gem. § 223 StGB oder  § 229 StGB vor, in besonders unglücklichen Konstellationen auch wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung. Sei es durch aktives Tun gem. § 212 StGB oder § 222 StGB oder durch Unterlassen, beispielsweise weil ein mit Fehlern behaftetes Produkt nicht rechtzeitig vom Markt genommen wurde. Hier kann § 13 StGB einschlägig sein, der das Nichthandeln dem Handeln gleichstellt. Von großer Bedeutung sind die Straf- und Bußgeldvorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB), die empfindliche Geldbußen sowie Geld- und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren androhen.

Von besonderer Bedeutung ist in zahlreichen Verfahren die Frage, ob die eingesetzten Produkte für die behaupteten gesundheitlichen Beschwerden tatsächlich ursächlich waren. Die Klärung der damit zusammenhängenden Kausalitätsfragen kann im Einzelfall eine umfangreiche Auseinandersetzung mit den Fachgebieten der Toxikologie und der Medizin erforderlich machen. Daneben können sich in Verfahren der strafrechtlichen Produkthaftung auch besondere Probleme der Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Unternehmen selbst stellen. Dasselbe gilt in Verfahren, in denen z.B. der Vertrieb von Konsumartikeln von den Staatsanwaltschaften nach nebenstrafrechtlichen Spezialvorschriften beanstandet wird.

In Fällen der strafrechtlichen Produkthaftung ist der möglichst frühe Einsatz eines qualifizierten und spezialisierten Strafverteidigers zur Wahrung der Interessen des Unternehmens sowie der Mitarbeiter erforderlich. Rechtsanwalt Klengel berät und verteidigt bereits jahrelang verschiedene große Automobilhersteller und Zulieferer der Automobilindustrie, Lebensmittelhersteller und Pharmaunternehmen in allen Verfahrensstadien.

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