Das Datenschutzstrafrecht gewinnt mit der fortwährenden technischen Entwicklung und zunehmender Regulierung an immer größerer Bedeutung. Mit der, neben dem bereits existierenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Mai 2018 in Kraft getretenen und für alle europäischen Unternehmen verbindlichen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Anforderungen an die Risikovorsorge ganz erheblich gestiegen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben die Einhaltung dieser Datenschutzgesetze zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung mit harten Sanktionen zu reagieren.
Die DSGVO war ursprünglich als Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts geplant und beinhaltet daher eine Vielzahl von Rechten für Verbraucher. Dadurch werden Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt, denn sie sind verpflichtet, die neuen Regelungen effizient umzusetzen. Pflichten wie der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten sowie Informations- und Dokumentationspflichten obliegen grundsätzlich alle Unternehmen. Aus diesem Grund ist bei der Ausübung unternehmerischer Tätigkeit verbunden mit der Erhebung, Speicherung sowie Verarbeitung personenbezogener Daten ein besonders hohes Maß an datenschutzrechtlicher Compliance geboten.
Kommen die Unternehmen diesen Anforderungen nicht nach, droht das Datenschutzstrafrecht empfindliche Strafen an, die von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen für verantwortliche Individualpersonen reichen. Hervorzuheben ist die Einführung der Konzernhaftung, wonach für die Berechnung von Bußgeldern auf den gesamten Konzernumsatz abgestellt wird – mit Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes des Unternehmens.
Um ein individuelles Datenschutz-Compliance-System zur Einhaltung des nationalen und europäischen Datenschutzrechts zu entwickeln und zu implementieren, identifiziert Rechtsanwalt Klengel sämtliche Risikobereiche. Er berät umfassend und lösungsorientiert, wobei besonderes Augenmerk auf den Umgang mit Behörden, insbesondere im Zusammenhang mit der Androhung von Zwangsmitteln, wie Bußgeldern, Untersagungen und Verboten, gelegt wird. Er erarbeitet Konfliktlösungen und übernimmt die Vertretung in Verfahren wegen Datenschutzverstößen sowie die Verteidigung von Unternehmen und Individualpersonen in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.