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Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht ist ein Teil des Wirtschaftsstrafrechts, dem in der Praxis eine große Bedeutung zukommt. In den letzten Jahrzehnten geraten immer mehr korruptionsstrafrechtliche Sachverhalte in den Fokus der nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden. Die Korruptionsbekämpfung stellt aktuell ein wichtiges politisches Ziel dar, für dessen Erreichung die Gesetzeslage mehrfache Änderungen erfahren hat. Bereits bestehende Strafgesetze und Gewinnabschöpfungsvorschriften wurden verschärft und neue wurden eingeführt, sodass das Korruptionsstrafrecht einen beachtlichen Risikobereich sowohl für Unternehmen, als auch für Einzelpersonen darstellt. In vielen Bundesländern wurden bei den Staatsanwaltschaften zur Aufklärung von Verstößen in diesem Bereich spezielle Schwerpunktabteilungen gebildet.

 

Häufig vorkommende Delikte im Bereich des Korruptionsstrafrechts sind:

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen gem. §298 StGB,

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gem. § 299 StGB,

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen gem. §§ 299a und 299b StGB

sowie

Straftaten im Amt, d.h. Vorteilsannahme gem. § 331 StGB

Bestechlichkeit gem. § 332 StGB,

Vorteilsgewährung gem. § 333 StGB,

Bestechung gem. § 334 StGB und

Aussageerpressung gem. § 343 StGB.

 

Die Auffangtatbestände des

Betruges gem. § 263 StGB und der

Untreue gem. § 266 StGB

spielen ergänzend eine erhebliche Rolle im Wirtschafts- und Privatleben.

 

Die Korruption im internationalen Wirtschaftsleben wird vornehmlich durch die Gesetze zur Bekämpfung internationaler Bestechung wie dem EU-Bestechungsgesetz und dem Int-Bestechungsgesetz unter Strafe gestellt.

 

Infolge vieler Unklarheiten im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage und der damit einhergehenden Unsicherheit bei der Rechtsanwendung bestehen erhebliche strafrechtliche Risiken und gleichzeitig ein großer Präventivberatungsbedarf. Selbst im täglichen Geschäftsverkehr, insbesondere beim Umgang mit in- und ausländischen Behörden und Beamten ist ein erhöhtes Vorsichtsmaß auf Grund der verschärften Regelungen der §§ 331 ff. StGB auch für erfahrene Teilnehmer am Wirtschaftsleben geboten.

Unsere Kanzlei steht Unternehmen und Einzelpersonen bei der Klärung von Rechtsfragen sowie im Rahmen der Strafverteidigung effizient zur Seite. Rechtsanwalt Klengel vertritt und verteidigt Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiter von Unternehmen in Ermittlungs- sowie im Hauptverfahren und übernimmt die Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung und den sonstigen Behörden.

Rechtsanwalt Klengel verfügt weiterhin, als erfahrener Unternehmens- und Korruptionsstrafverteidiger, über ausgewiesene und breit gefächerte Expertise in der Verteidigung von Unternehmen und deren Mitarbeitern in internationalen Korruptionsverfahren. In Verfahren der amerikanischen Strafverfolgungsbehörden U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) und U.S. Department of Justice (DOJ), an denen auch die deutschen Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden beteiligt waren, hat er international agierende Unternehmen als Unternehmensstrafverteidiger und Berater erfolgreich verteidigt.

Herr Klengel vertritt in Frankfurt am Main und überörtlich Unternehmen als Nebenbeteiligte in nationalen und internationalen Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Korruptions- und Steuerhinterziehungsvorwürfen sowie gegen drohende Unternehmensbußgelder, Gewinnabschöpfungs- und Einziehungsmaßnahmen.

Hierbei übernimmt er die interne Tatsachenaufklärung und stellt die strafrechtliche Interessenwahrnehmung beschuldigter Organe und Mitarbeiter, je nach Sachlage, auch unter Einbindung renommierter externer Strafverteidiger aus dem Bereich des Korruptions- und Wirtschaftsstrafrechts sicher.

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