Das Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht wird in dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und dem Unionszollkodex (UZK) normiert. In diesen Rechtsgebieten spielt zunächst das Europäische Recht eine weitgehend vorherrschende Rolle. Des Weiteren sind aber weitere internationale Vorschriften für alle am internationalen Wirtschaftsverkehr teilnehmenden Unternehmen und Konzerne von eminenter Bedeutung, wie z.B. der Mail and wire fraud gem. 18 U.S. Crimes and Criminal Procedure § 1341 oder Vorschriften, welche den Verstoß gegen von Drittländern erlassene Embargos unter Strafe stellen.
Das Außenwirtschaftsgesetz regelt die Wareneinfuhr, Warenausfuhr sowie Warendurchfuhr durch exportierende oder importierende Unternehmen. Der Unionszollkodex ist die Zusammenfassung und Harmonisierung aller europäischen Zollvorschriften. Dieser enthält allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und der übrigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Union und Drittländern erlassen und vorgesehen sind.
Verstöße gegen das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht werden empfindlich sanktioniert. Das Spektrum der Sanktionen reicht von Bußgeld bis hin zu erheblichen Freiheitsstrafen für die beteiligten Personen. Aufgrund des ständigen Wandels der Verbotsnormen im internationalen Handel, insbesondere im Hinblick auf die sich laufend verändernde weltpolitische Lage ist ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit geboten, um Verstöße gegen das AWG zu vermeiden. Aufgrund außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen können die Wareneinfuhr, Warenausfuhr und Warendurchfuhr Verboten unterliegen oder einer Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bedürfen, denn selbst die Befolgung von Embargos, die durch Drittländer erlassen wurden, kann in bestimmten Konstellationen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Fundierte Kenntnisse der mit dem Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht eng verbundenen, europäischen und internationalen Regelungen sind daher unerlässlich. Herr Rechtsanwalt Klengel besitzt den Überblick über die vielfältigen und komplexen Regelungen der Rechtsmaterie und die erheblichen Risiken im Umfeld des internationalen Handels. Die Kanzlei berät die Mandanten in allen Fragen der Zoll- und Außenwirtschafts-Compliance. Herr Klengel vertritt und verteidigt seit Jahren Unternehmen und Einzelpersonen erfolgreich in allen Verfahrensstadien.