Bei einem Unternehmenskauf können zivil- und steuerrechtliche Haftungsrisiken vertraglich geregelt werden. Unkalkulierbar sind jedoch die aus möglichen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten resultierenden Konsequenzen für das Unternehmen im Hinblick auf hieraus resultierende Unternehmensgeldbußen und Nachzahlungen. Auch individuelle strafrechtliche Konsequenzen und die Beeinträchtigung der Reputation des Unternehmens können die Folge sein. Insoweit ist es unerlässlich durch die Durchführung einer sog. Criminal Due Diligence solche Risiken so weit wie möglich zu erkennen und auszuschließen.
Das Vorhandensein von schwarzen Kassen, unentdeckte Bestechungsfälle, Produkthaftungssachverhalte oder der Umstand, dass in der Vergangenheit von Mitgliedern der Geschäftsleitung Steuern hinterzogen oder Sozialabgaben nicht vollständig abgeführt wurden, können den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens maßgeblich beeinflussen.
Ziel einer Criminal Due Diligence ist regelmäßig eine sorgfältige Überprüfung der individuellen Risikobereiche vorzunehmen, um eventuelle Problemsachverhalte aufzudecken und zu bewerten, um hierauf vor dem Abschluss der Unternehmensakquise reagieren zu können. Von entscheidender Bedeutung ist daher durch eine umfassende Überprüfung sowie Risiko- und Folgenabschätzung eine realistische Unternehmensbewertung sicherzustellen.
Im Rahmen einer Criminal Due Diligence bringt Herr Rechtsanwalt Klengel seine langjährige Erfahrung und strafrechtliche Expertise bei der Identifizierung und Bewertung möglicher, in der Vergangenheit begründeter strafrechtlicher Risiken ein und berät Unternehmen sowie Individualpersonen bei einer Unternehmensakquise ausführlich und erfolgsorientiert.