Die Geldwäsche spielt in der Praxis der Strafverteidigung eine sehr große Rolle. Der aktuelle Geldwäschetatbestand des § 261 StGB folgt den Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) der G-7 Staaten und trägt dem europäischen Übereinkommen und Richtlinien Rechnung.
In Frankfurt hat die Einführung der Zentralstelle für die Bekämpfung und Verfolgung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche (ZOK) in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Staatsanwaltschaften zu einer erheblichen Ausweitung der Ermittlungen sowie der Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von inkriminierten Sachverhalten geführt.
Anfang des Jahres 2025 wird zudem die Anti-Geldwäschebehörde der EU, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit zunächst ca. 600 Mitarbeitern in Frankfurt angesiedelt werden und ihre operative Tätigkeit bei der effizienten und grenzübergreifenden Strafverfolgung in der EU aufnehmen. Die ALMA hat sich der internationalen Geldwäschebekämpfung sowie deren Prävention verschrieben, um u.a. grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute zu überwachen und die nationalen Aufsichtsbehörden der EU zu koordinieren und zu unterstützten. Direkte Maßnahmen und Sanktionen obliegen künftig zusätzlich ebenfalls der AMLA.
Die Täter bedienen sich deutschland- und weltweit immer stärker auch der Mithilfe von Finanzinstituten, des Immobilienbereichs, von Güterhändlern sowie gutgläubigen Unternehmen und Privatleuten. Die Anzahl der Verdachtsanzeigen, durch hierzu verpflichtete Unternehmen, wie Banken und Finanzdienstleister sowie übriger Personen, hat unüberschaubare Ausmaße angenommen. Bei Banken, Finanzdienstleistern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren sowie bei vielen anderen Unternehmen hat die Geldwäscheprävention, als Teil der Unternehmens-Compliance, mittlerweile einen essentiellen und existenzsichernden Stellenwert eingenommen. Ein Verdacht auf Einschleusung illegaler Erlöse aus Straftaten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf kann durch auffällige Finanztransaktionen oder Kredit- und Immobiliengeschäfte, Bargeschäfte, Zweifel an der Identität des Geschäftspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten und das Vorhandensein anderer Auffälligkeiten in Geschäftsbeziehungen entstehen.
Die AMLA mit Sitz in Frankfurt soll insbesondere durch AML-Datenmanagement und hochkomplexe Analyseprozesse mit den neuesten technologischen Innovationen wie Blockchain, Kryptowährungen, Algorithmen und künstliche Intelligenz in der direkten Steuerung der Geldwäschebekämpfung Schritt halten können. Dadurch erhöhen sich für Finanzinstitute und Unternehmen sowie sehr vermögende Privatpersonen mit Geschäftsbeziehungen zu risikoreichen Drittländern, die Sorgfaltspflichten und der Beratungsbedarf bei grenzüberschreitenden Transaktionen enorm. Die Sorgfaltspflichten umfassen u.a. die Prüfung der Kunden (Due Diligence) und die Pflicht, verdächtige Aktivitäten den Behörden selbständig zu melden. Finanzinstitute des Immobilienbereichs, Einzelhandels, Güterhändler, sowie gutgläubige Unternehmen und Privatpersonen müssen daher künftig Ihre volle Aufmerksamkeit auf bestehende Risiken lenken und Ihre Analysefähigkeiten effektiv stärken. Hierbei ist die Inanspruchnahme der Beratung und Schuldung durch einen wirtschaftsrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht häufig unumgänglich. Selbst bei nur leichtfertigen Verstößen gegen die einschlägigen Strafvorschriften drohen erhebliche strafrechtliche Sanktionen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die zu unabsehbaren Folgen führen können.
Herr Klengel als Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei der Einführung, Optimierung oder Umgestaltung von Präventionsmechanismen. Die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter von Unternehmen unterstützt er praxisnah und effizient bei der Bewertung kritischer Geschäftsvorfälle und Strukturen sowie der Festlegung etwa notwendiger Maßnahmen und Verdachtsanzeigen. Er verteidigt als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht nationale und internationale Unternehmen sowie Einzelmandanten in gegen sie gerichteten Verfahren wegen Geldwäsche konsequent und effizient.