Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Vorschriften des Kern- und Nebenstrafrechts, die im Wirtschaftsleben auftretendes Fehlverhalten unter Strafe stellen. Es umfasst eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten stehen. Dazu gehören vielfältige internationale Regelungen zur Regulierung der unterschiedlichsten Wirtschafts-, Handels- und Finanzbereiche.
Während bis in die 1980er Jahre die Materie des Wirtschaftsstrafrechts nur dem spezialisierten Anwalt geläufig war und es kaum Abhandlungen dazu gab, wird das Wirtschaftsstrafrecht seit Anfang der 1990er Jahre mit zunehmender Intensität in Rechtswissenschaft und -praxis angewandt und ständig erweitert. Verstöße gegen wirtschaftsstrafrechtliche Vorschriften werden heute konsequent geahndet.
Typische Erscheinungsformen sind:
- Betrug,
- Subventionsbetrug,
- Kapitalanlagebetrug,
- Korruptionsdelikte wie Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr,
- Korruption im Bereich der Amtsträger,
- Wettbewerbsstrafrecht,
- Bilanzstrafrecht,
- Insolvenzdelikte, insbesondere Bankrott, oder verspätete Insolvenzantragsstellung,
- Betriebsspionage und
- Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Daneben spielt zunehmend der Straftatbestand der Untreue eine Rolle, der zunehmend als Auffangtatbestand in denjenigen Fällen zur Anwendung kommt, die sich nicht unter die sonst bestehenden Normen des StGB und der strafrechtlichen Nebengesetze subsumieren lassen. Die ökonomischen Folgen eines Wirtschaftsstrafverfahrens können dabei immens sein − es drohen Geldstrafen oder Geldbußen, Gewinnabschöpfung, Einziehung und Schadensersatz in empfindlicher Höhe. Das Wirtschaftsstrafrecht ist daher für Unternehmen, die Geschäftsleitung sowie für Mitarbeiter von höchster Relevanz, zumal dessen Verletzung existenzbedrohende Folgen mit sich bringen kann.
Zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption wurden in einigen Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafrecht eingerichtet. Auf europäischer Ebene wurde zudem durch EU-Verordnung eine Europäische Staatsanwaltschaft geschaffen, die ihre Arbeit im Juni 2021 aufgenommen hat und der Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union dient.
Dabei reicht das Spektrum der durch wirtschaftsstrafrechtlich relevante Sachverhalte Betroffenen von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu börsennotierten und weltumspannenden Konzernen.
Diese können entweder als Geschädigte oder – infolge von Fehlverhalten ihrer Leitungsorgane oder Mitarbeiter – im Rahmen eines Straf- oder Bußgeldverfahrens unmittelbar betroffen sein. Eine effiziente Verteidigung des Unternehmens und der Mitarbeiter erfordert eine maßgeschneiderte Strategie und professionelle Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten durch einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt und Strafverteidiger.
Zeichnet sich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, oder ist ein solches bereits in Gang gesetzt, ist die frühzeitige Beratung und Intervention durch einen kompetenten und spezialisierten Strafverteidiger unerlässlich. Rechtsanwalt Klengel übernimmt auch in umfangreichen und komplexen Strafverfahren die anwaltliche Analyse und Bewertung der jeweiligen straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und die Vertretung und Verteidigung des Unternehmens, dessen Organen, Geschäftsleitern sowie Mitarbeitern – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision. Bei Durchsuchungen, Untersuchungshaft oder Vermögensbeschlagnahme leistet er schnell und effizient anwaltlichen Beistand. Dabei kann Rechtsanwalt Klengel auf seine langjährige Erfahrung als Staatsanwalt in Wirtschaftsstrafsachen und als vielfach ausgezeichneter Wirtschaftsstrafverteidiger zurückgreifen. Er bietet seinen Mandanten zeitnah effiziente Lösungen, um ihre Interessen gegenüber deutschen und internationalen Strafverfolgungsbehörden optimal zu wahren und durchzusetzen.