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Arbeitsstrafrecht Düsseldorf

KANZLEI KLENGEL – IHRE KANZLEI FÜR ARBEITSSTRAFRECHT UND WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT IN DÜSSELDORF

Kanzlei Klengel ist in Düsseldorf auf die Bereiche des Arbeitsstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert. Sie bietet eine umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelmandanten durch exzellente Arbeits- und Wirtschaftsstrafrechtler.

 

Unsere arbeitsstrafrechtliche Kompetenz in Düsseldorf

Wir beraten und verteidigen Mandanten in Düsseldorf, Frankfurt und bundesweit. Regelmäßig wird unsere Kanzlei auch im Ausland beratend tätig und wirkt bei bedeutenden internationalen Arbeitsstrafverfahren mit. Unsere Kanzlei vertritt Privatpersonen, große, mittelständische, aber auch kleinere Unternehmen aus der Industrie, dem Handel und dem Bankwesen.

Rechtsanwalt Klengel verfügt als erfahrener Anwalt über außerordentliche Expertise im Bereich des Arbeitsstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Er begleitet seine Mandanten vor allen Behörden und Gerichten in sämtlichen Instanzen, von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis hin zum Revisionsverfahren kompetent und entschlossen, mit dem Ziel der Beseitigung jeglicher strafrechtlicher Vorwürfe. In Fällen, in denen es wegen der Existenz mehrerer Beschuldigter rechtlich erforderlich ist, schaltet Herr Klengel erstklassige und renommierte im Arbeitsrecht und Arbeitsstrafrecht spezialisierte Anwälte aus Düsseldorf, Frankfurt und dem sonstigen In- sowie dem Ausland ein.

Die Kompetenz der Kanzlei Klengel erstreckt sich auf das Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht sowie alle Nebengebiete des Strafrechts, wie z.B. das Umweltstrafrecht, das Arzthaftungs- und Medizinrecht, das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie das Bank- und Kapitalmarktstrafrecht bis hin zum allgemeinen Strafrecht. Besondere Schwerpunkte der Kanzlei sind das Steuerstrafrecht, die Geldwäsche, das Kartellstrafrecht und die Produkthaftung. Im Fall einer Unternehmensakquise bringt Herr Rechtsanwalt Klengel seine langjährige Erfahrung als ehemaliger Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafsachen und Unternehmensberater bei der Identifizierung und Bewertung möglicher, in der Vergangenheit begründeter strafrechtlicher Risiken im Rahmen einer Criminal Due Diligence ein.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei bilden das Medien- und Internetstrafrecht, das Datenschutzstrafrecht und das Baustrafrecht. Auch in Verfahren der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen verfügt Herr Klengel angesichts der zahlreichen Auslandsbezüge seiner Mandate über eine herausragende Erfahrung und Expertise.

 

Unsere Vorgehensweise in arbeitsstrafrechtlichen Sachverhalten in Düsseldorf

Bei der Beratung von Einzelmandanten in Fällen des Wirtschafts- und Arbeitsstrafrechts greift Herr Klengel auf seine Erfahrung als ehemaliger, langjähriger Staatsanwalt und erfahrener Strafverteidiger in Wirtschafts- und Arbeitsstrafsachen zurück und bietet eine ausgefeilte, individuelle Analyse und Bewertung der jeweiligen arbeitsrechtlichen Straf- und Bußgeldrisiken sowie die Erstellung der optimalen Verteidigungsstrategie. Bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen entwickelt er als erfolgreicher Arbeitsstrafverteidiger eine an den konkreten Bedürfnissen des Unternehmens angepasste Strategie auch unter Überprüfung etwaiger Verständigungs- und wirtschaftlich angebrachter Lösungsmöglichkeiten.

In Fällen der sog. strafrechtlichen Organhaftung vertritt Herr Klengel als erfahrener Anwalt für Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht regelmäßig Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter von nationalen und internationalen Unternehmen aus Düsseldorf und ganz Deutschland.

Im Rahmen der Unternehmensverteidigung vertritt und verteidigt er das Unternehmen als Unternehmensverteidiger, koordiniert die Vertretung von beschuldigten Mitarbeitern und stellt so eine umfassende und kompetente Vertretung aller Betroffenen im Verfahren sicher.

Im Bereich des Arbeitsstrafrechts hat Herr Klengel als erfahrener Anwalt in Wirtschafts- und Arbeitsstrafsachen sowohl bei Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen und Konzerne als auch gegen Privatpersonen, die mit Vorwürfen der Verletzung eines Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses gem. § 122 StGB, des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gem. § 17 UWG, des Nichtabführens von Sozialversicherungsabgaben gem. § 266 a StGB, der (Lohn-)Steuerhinterziehung gem. § 370 f. Abgabenordnung (AO) sowie von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Betriebsverfassungsorganen gem. §§ 119 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr erfolgreich auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, den Düsseldorfer Finanzämtern sowie vor Gericht vertreten und bis zur Ausräumung der Vorwürfe verteidigt.

In Arbeitsstrafverfahren, die Auslandsbezüge aufweisen, zieht die Kanzlei im Bedarfsfalle hochspezialisierte Arbeitsrechtler und im Arbeitsstrafrecht versierte ausländische Verteidiger hinzu.

 

Unsere Erfahrung im Bereich der Verteidigung im Arbeitsstrafrecht in Düsseldorf

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz war Rechtsanwalt Klengel als Staatsanwalt für Wirtschafts- und Steuerdelikte bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht in Wiesbaden und Limburg an der Lahn tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat Rechtsanwalt Klengel in zahlreichen komplexen Sachverhalten die Ermittlungen geführt. Aufgrund seiner Erfahrung kann er bestens einschätzen und voraussehen, wie die Strafverfolgungsbehörden in Fällen des Wirtschafts- und Arbeitsstrafrechts vorgehen und wie die richtige Strategie von Seiten der Verteidigung in dem jeweiligen Einzelfall konzipiert sein sollte.

Rechtsanwalt Klengel verteidigt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Düsseldorf in allen Delikten des Arbeitsstrafrechts auch wegen Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen nach dem SchwarzArbG, z.B. illegaler Beschäftigung von Ausländern gem. §§ 10, 11 SchwarzArbG, illegaler Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 15 ff. AÜG, Ordnungswidrigkeiten nach dem § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), Lohnwucher als Fall des § 291 StGB, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

 

Unsere Ziele

  • Allumfassende Beratung durch spezialisierte Arbeitsstrafrechtler und Analyse und Bewertung der jeweiligen arbeitsstrafrechtlichen Risiken
  • Erstellung einer optimalen, den jeweiligen individuellen Bedürfnissen des Mandanten entsprechenden Verteidigungsstrategie und frühzeitige Intervention
  • Umgehende anwaltliche Beistandschaft in Düsseldorf, Frankfurt und bundesweit bei Durchsuchungen, Untersuchungshaft oder Vermögensbeschlagnahme
  • Ausräumung der Vorwürfe und Erreichung einer frühzeitigen Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium
  • Sofortige Zeugenbeistandschaft und Vermeidung aller der Zeugenvernehmung anhaftenden Risiken in Düsseldorf sowie bundesweit und im Ausland
  • Vermeidung von Vermögens- und immateriellen Schäden, sowohl für Unternehmen als auch für Einzelmandanten
  • Vermeidung von negativen Folgen für die künftige Berufs- und Betriebsausübung und Schutz vor potenziellen Reputationsschäden
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