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Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht in Dortmund

Kanzlei Klengel – Ihre Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht in Dortmund

Der Schwerpunkt der Kanzlei Klengel in Dortmund liegt in der umfassenden Beratung und Verteidigung von Unternehmen, sowie Einzelmandanten im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts durch Rechtsanwalt Klengel und erstklassige Strafverteidiger.

 

Unsere Kompetenz bei der Strafverteidigung in Dortmund

Die Kanzlei berät und verteidigt in Dortmund, bundesweit und international namhafte Unternehmen aus Industrie, Handel und dem Bankwesen, sowie Privatpersonen in allen Verfahrensstadien, vom Ermittlungsverfahren bis hin zum Revisionsverfahren. Herr Klengel verfügt als erfahrener Strafverteidiger über eine außerordentliche Expertise im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts.

Die Kompetenz der Kanzlei erstreckt sich auf das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, sowie allen Nebengebieten des Strafrechts, wie Unternehmens- oder Korruptionsstrafrecht, bis hin zum allgemeinen Strafrecht.

Unsere Vorgehensweise bei der Strafverteidigung von Unternehmen und Privatpersonen in Dortmund

Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, sowie bei internen Ermittlungen verfügt die Kanzlei Klengel über ein umfangreiches Netzwerk aus renommierten, inter- und außerdisziplinären Kollegen, die sich durch ihre hervorragende Expertise auszeichnen. So arbeitet die Kanzlei im Bedarfsfalle regelmäßig mit erfahrenen Rechtsanwälten aus anderen Rechtsgebieten sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatern zusammen.

Im Rahmen der Unternehmensverteidigung schaltet die Kanzlei Klengel erfahrene Strafverteidiger und Rechtsanwälte aus Dortmund, ganz Deutschland oder dem Ausland ein und koordiniert die Vertretung von allen Beschuldigten. Durch diese Koordinierung wird eine umfassende und kompetente Interessenwahrnehmung aller Betroffenen im Verfahren sichergestellt.

 

Unsere Erfahrung bei der Strafverteidigung im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts in Dortmund

Als langjähriger ehemaliger Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafsachen und im Steuerstrafrecht hat Herr Klengel in Wirtschaftsstrafsachen und bei großen Wirtschafts- und Bankstrafverfahren sowie in Verfahren der Steuerhinterziehung die Ermittlungen geleitet.  Durch seine hierbei gewonnene Erfahrung kann er bestens einschätzen und voraussehen, wie die Strafverfolgungsbehörden vorgehen und reagieren werden und wie die beste Verteidigungsstrategie in dem jeweiligen Einzelfall zu konzipieren ist.

Die Kanzlei Klengel verteidigt Unternehmen, sowie Privatpersonen in allen Deliktsbereichen des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts so beispielsweise wegen Vorwürfen der einfachen oder gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370 AO), der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO), Umsatzsteuerkarussellen, Betruges (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie in allen Korruptionsverfahren.

In Steuerermittlungsverfahren gem. § 208 AO berät und vertritt Herr Klengel seine Mandanten frühzeitig gegenüber den Finanzämtern und verhindert dadurch häufig die Einleitung von Steuerstrafverfahren. Darüber hinaus leistet er sofortigen Beistand bei Durchsuchungen von Wohn- oder Geschäftsräumen, sowie bei Vernehmungen durch Polizei, der Steuerfahndung und bei staatsanwaltlichen Vernehmungen.

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