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Scharfe Sanktionierung von Unternehmen geplant

„Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt. Die Neuregelung zielt dabei erstmals nicht nur auf handelnde Personen sondern insbesondere auf Unternehmen ab. Die Unternehmen sollen im Falle eines strukturellen Versagens zukünftig empfindlich sanktioniert werden.

 

Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums sollen,

 

  • die Maximalhöhe der gegen Unternehmen vorgesehenen Geldbußen von bislang zehn Millionen Euro (§ 30 OWiG) auf zehn Prozent des Konzernumsatzes angehoben, falls diese einen Mindestjahresumsatz von 100 Mio. Euro erzielen.
  • Compliance-Maßnahmen und interne Ermittlungen ebenso wie eine intensive Kooperation mit den Ermittlungsbehörden bei der Sanktionshöhe mildernd berücksichtigt,
  • Rechte von zu Sachverhalten befragten Mitarbeitern an die von Zeugen in Strafverfahren angeglichen,
  • Taten nicht nur im In- sondern auch im Ausland sanktioniert und
  • bei Bestehen eines Anfangsverdachts eine Ermittlungspflicht der Behörden geschaffen werden. Statt dem bislang im

Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsprinzip, welches eine Strafverfolgung in das Ermessen der Behörden stellt, soll nunmehr das Legalitätsprinzip gelten.

 

Hierzu auch:

 

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/bringt-ein-unternehmensstrafrecht-neue-sanktionsmoeglichkeiten_204_487886.html

 

Unternehmen sollten vor diesem Hintergrund bereits jetzt die entstehenden Risiken analysieren und ihre Compliance- und Compliance-Management-Systeme, insbesondere auch im Hinblick auf geschäftliche Aktivitäten im Ausland überprüfen und optimieren lassen.

 

Ebenso empfiehlt sich die Etablierung eines effektiven Risikomanagements, das den gestiegenen regulatorischen Anforderungen stand hält. Nur mit einem umfassenden Überblick über bestehende zivil- sowie strafrechtliche Risiken und der Expertise hinsichtlich gesetzlicher Standards lässt sich ein effizientes Risiko-und Compliance-Controlling für das einzelne Unternehmen entwickeln. Die Kanzlei Klengel verfügt in diesen Bereichen über ein sehr hohes Maß an Expertise und langjährige Erfahrung, um Unternehmen bestens auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten und vor der Realisierung entstehender Risiken zu bewahren.“

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