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Steuerstrafrecht Stuttgart

KANZLEI KLENGEL – IHR RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER FÜR STEUERSTRAFRECHT IN STUTTGART

Der Schwerpunkt der Kanzlei Klengel liegt in Stuttgart auf einer umfassenden Beratung und Vertretung von Unternehmen sowie Einzelmandanten im Steuerstrafrecht, sowie in allen Teilbereichen des Strafrechts.

Unsere Kompetenz im Steuerstrafrecht

Die Kanzlei berät und verteidigt in Stuttgart, bundesweit und international namhafte Unternehmen aus Industrie, Handel und dem Bankwesen sowie Privatpersonen in allen Verfahrensstadien gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe. Rechtsanwalt Klengel verfügt als erfahrener Anwalt über außerordentliche Expertise im Bereich des Steuerstrafrechts sowie in den übrigen Bereichen des Strafrechts. Bei Steuerermittlungsverfahren und Steuerstrafverfahren, in denen es wegen der Existenz mehrerer Beschuldigter im gleichen Verfahren rechtlich erforderlich ist, kooperiert Herr Klengel mit erstklassigen und renommierten im Steuerrecht und Steuerstrafrecht versierten Anwälten und Steuerberatern aus Stuttgart, Frankfurt und dem In- und Ausland.

Die Kompetenz unserer Beratungs- und Vertretungspraxis in Stuttgart erstreckt sich vom Steuerstrafrecht auf das gesamte Wirtschaftsstrafrecht und dessen Teilbereiche, wie z.B. das Arbeitgeber- und Arbeitsstrafrecht, das Arzthaftungs- und Medizinrecht, das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie das Bank- und Kapitalmarktstrafrecht bis hin zum allgemeinen Strafrecht. Besondere Schwerpunkte der Kanzlei sind die Vertretung in Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche, im Kartellrecht und im Bereich der Produkthaftung. In Fällen von Unternehmensakquisen bringt Rechtsanwalt Klengel seine langjährige Erfahrung als Berater von Unternehmen bei der Identifizierung und Bewertung möglicher, in der Vergangenheit begründeter strafrechtlicher Risiken im Rahmen einer Criminal Due Diligence ein.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei bilden das Medien- und Internetstrafrecht, das Datenschutzstrafrecht und das Baustrafrecht. Auch in Verfahren der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen verfügt Herr Klengel angesichts der zahlreichen Auslandsbezüge seiner Mandate über eine herausragende Erfahrung und Expertise.

 

Unsere Vorgehensweise in Steuerstrafsachen in Stuttgart

Bei der Beratung von Einzelmandanten im Bereich des Steuerstrafrechts und bei Steuerermittlungsverfahren gem. § 208 der Abgabenordnung (AO) greift Herr Klengel auf seine langjährige Erfahrung als ehemaliger langjähriger Staatsanwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie erfahrener, internationaler Anwalt und Strafverteidiger in Steuerstrafsachen zurück und bietet eine ausgefeilte, individuelle Analyse und Bewertung der jeweiligen straf- und bußgeldrechtlichen Risiken sowie die Erstellung der optimalen Verteidigungsstrategie. Bei der Beratung und Verteidigung von Unternehmen in Fällen der Steuerhinterziehung und der leichtfertigen Steuerverkürzung entwickelt er als renommierter Unternehmens- und Strafverteidiger eine an den konkreten Bedürfnissen des Unternehmens angepasste Strategie, auch unter Überprüfung etwaiger Verständigungsmöglichkeiten.

In Fällen der sog. steuerstrafrechtlichen Organhaftung vertritt Herr Klengel als erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht regelmäßig Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter von nationalen und internationalen Unternehmen aus Frankfurt, Stuttgart und ganz Deutschland.

Im Rahmen der Unternehmensverteidigung vertritt er das Unternehmen als Unternehmensverteidiger und koordiniert darüber hinaus eine umfassende und kompetente Vertretung aller Betroffener im Verfahren.

Im Bereich des Steuerstrafrechts hat Herr Klengel als erfahrener Anwalt sowohl bei (Steuer-)Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen und Konzerne als auch gegen Privatpersonen, die mit Vorwürfen des Betruges oder der Korruption konfrontiert wurden, zahlreiche Unternehmen und Mandanten erfolgreich gegenüber den (Steuer-)Ermittlungsbehörden sowie vor Gericht vertreten und verteidigt.

In internationalen Verfahren des Steuerstrafrechts, zieht die Kanzlei im Bedarfsfalle hochspezialisierte im Steuerrecht erfahrene ausländische Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzu.

 

Unsere Erfahrung in der Beratung und Verteidigung in Fällen des Steuerrechts und Steuerstrafrechts

Als langjähriger ehemaliger Staatsanwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen hat Rechtsanwalt Klengel in großen Bankverfahren sowie in Verfahren des Steuerstrafrechts die Ermittlungen geführt. Aufgrund seiner Erfahrung kann er bestens einschätzen und voraussehen, wie die Strafverfolgungsbehörden vorgehen und wie die richtige Strategie von Seiten der Verteidigung in dem jeweiligen Einzelfall konzipiert sein sollte.

Rechtsanwalt Klengel vertritt und verteidigt Unternehmen und Einzelmandanten in Stuttgart, bundesweit und international in sämtlichen Verfahren aus dem Bereich des Steuerrechts und Steuerstrafrechts u.v.a. wegen Vorwürfe der einfachen oder gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, der leichtfertigen Steuerverkürzung gem. § 378 AO, des Betruges, der Untreue sowie in Korruptionsverfahren. In Steuerermittlungsverfahren gem. § 208 AO berät und vertritt Herr Klengel seine Mandanten frühzeitig gegenüber den Finanzämtern und verhindert dadurch häufig die Einleitung von Steuerstrafverfahren. Darüber hinaus leistet er sofortigen Beistand bei Durchsuchungen von Wohn- oder Geschäftsräumen sowie bei Vernehmungen gegenüber der Polizei, der Steuerfahndung und bei staatsanwaltlichen Steuerstrafverfahren.

 

Unsere Ziele

  • Frühzeitige Beratung im Steuerstrafrecht und Intervention durch über Spezialwissen verfügende Steuerstrafrechtler und Steuerstrafverteidiger. Individuelle Analyse und Bewertung der jeweiligen straf- und bußgeldrechtlichen Risiken sowie Erstellung der optimalen Verteidigungsstrategie
  • Sofortige anwaltliche Beistandschaft bei Durchsuchungen, Untersuchungshaft oder Vermögensbeschlagnahme in Frankfurt, Stuttgart und ganz Deutschland
  • Ausräumung der Vorwürfe und eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium
  • Vermeidung von Vermögens- und immateriellen Schäden sowie Reputationsschäden sowohl für Unternehmen als auch für Einzelmandanten
  • Vermeidung von negativen Folgen für die künftige Betriebsführung und Berufsausübung sowie von Steuernachzahlungen und Einziehung
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