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Umweltrecht Hamburg

KANZLEI KLENGEL – IHR RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER FÜR UMWELTSTRAFRECHT UND WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT IN HAMBURG

 

Der Schwerpunkt der Kanzlei Klengel liegt auf dem Wirtschafts- und Umweltstrafrecht. Unsere Kanzlei in Hamburg bietet eine umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelmandanten durch exzellente Umweltstrafrechtler.

 

Unsere Kompetenz im Bereich des Umweltstrafrechts in Hamburg

Wir beraten und verteidigen Mandanten in Hamburg, Frankfurt und bundesweit. Regelmäßig wird unsere Kanzlei auch im Ausland beratend tätig und wirkt bei bedeutenden internationalen Strafverfahren mit. Kanzlei Klengel vertritt Privatpersonen sowie große, mittelständische und kleinere Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und dem Bankwesen.

Rechtsanwalt Klengel verfügt als erfahrener Anwalt über außerordentliche Expertise im Bereich des Umweltstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Er vertritt seine Mandanten vor allen Behörden und Gerichten in sämtlichen Instanzen, von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis hin zum Revisionsverfahren stets mit dem nachhaltigen Ziel der Beseitigung von strafrechtlichen Vorwürfen. In Fällen, in denen es wegen der Existenz mehrerer Beschuldigter rechtlich erforderlich ist, schaltet Herr Klengel erstklassige und renommierte, im Umweltstrafrecht spezialisierte Anwälte aus Hamburg, Frankfurt oder dem In- und Ausland ein.

Die Kompetenz der Kanzlei Klengel in Hamburg erstreckt sich auf das gesamte Wirtschafts- und Umweltstrafrecht sowie alle Nebengebiete des Strafrechts, wie z.B. das Arbeitsstrafrecht, das Arzthaftungs- und Medizinrecht, das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie das Bank- und Kapitalmarktstrafrecht bis hin zum allgemeinen Strafrecht. Besondere Schwerpunkte der Kanzlei sind das Steuerstrafrecht, die Geldwäsche, das Kartellstrafrecht und die Produkthaftung. Im Fall von Unternehmensakquisen bringt Rechtsanwalt Klengel seine langjährige Erfahrung als Unternehmensberater und ehemaliger Staatsanwalt bei der Identifizierung und Bewertung möglicher, in der Vergangenheit begründeter strafrechtlicher Risiken im Rahmen einer Criminal Due Diligence ein.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei bilden das Medien- und Internetstrafrecht, das Datenschutzstrafrecht und das Baustrafrecht. Auch in Verfahren der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen verfügt Herr Klengel angesichts der zahlreichen Auslandsbezüge seiner Mandate über eine herausragende Erfahrung und Expertise.

 

Unsere Vorgehensweise in Fällen des Umweltstrafrechts in Hamburg

Bei der Beratung von Einzelmandanten in Fällen des Umweltstrafrechts greift Herr Klengel auf seine langjährige Erfahrung als internationaler Strafverteidiger in Wirtschafts- und Umweltstrafsachen zurück und bietet eine ausgefeilte, individuelle Analyse und Bewertung der jeweiligen straf- und bußgeldrechtlichen Risiken sowie die Erstellung der optimalen Verteidigungsstrategie. Bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen entwickelt er als renommierter Umweltstrafverteidiger eine an den konkreten Bedürfnissen des Unternehmens angepasste Strategie unter ständiger Überprüfung angebrachter Lösungsmöglichkeiten.

In Fällen der sog. strafrechtlichen Organhaftung vertritt Herr Klengel als erfahrener Wirtschafts- und Umweltstrafrechtler regelmäßig Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter von nationalen und internationalen Unternehmen aus Hamburg und ganz Deutschland.

Im Rahmen der Unternehmensverteidigung vertritt und verteidigt er das Unternehmen als Unternehmensanwalt, koordiniert die Vertretung von beschuldigten Mitarbeitern und stellt so eine umfassende und kompetente Vertretung aller Betroffenen im Verfahren sicher.

Im Bereich des Umweltstrafrechts hat Herr Klengel als erfahrener Anwalt in Umweltstrafsachen sowohl bei Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen und Konzerne als auch gegen Privatpersonen, die mit Vorwürfen von Verstößen nicht nur gegen das StGB, sondern auch Vorschriften, welche die Gewässer-, Boden-, und Luftverschmutzung sanktionieren, wie z.B. den §§ 26, 27 Chemikaliengesetz (ChemG), §§ 21, 22 Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO), §§ 71 i.V.m. 69 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und den  §§ 68, 69 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), zahlreiche Unternehmen und Einzelpersonen (LINK INTERN AUF ERFAHRUNGEN) sehr erfolgreich gegenüber den Hamburger Strafverfolgungsbehörden, den Finanzämtern sowie vor Gericht vertreten und bis zur Ausräumung der Vorwürfe verteidigt.

In umweltstrafrechtlichen Verfahren, die Auslandsbezüge aufweisen, zieht die Kanzlei hochspezialisierte und im Umweltstrafrecht versierte ausländische Umweltstrafverteidiger hinzu.

 

Unsere Erfahrung im Bereich der Verteidigung im Umweltstrafrecht in Hamburg

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz war Rechtsanwalt Klengel als Staatsanwalt für Wirtschafts- und Umweltdelikte bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht in Wiesbaden und Limburg an der Lahn tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat Rechtsanwalt Klengel in zahlreichen komplexen umweltstrafrechtlichen Sachverhalten die Ermittlungen geführt. Aufgrund seiner Erfahrung kann er bestens einschätzen und voraussehen, wie die Strafverfolgungsbehörden in Fällen des Umweltstrafrechts vorgehen und wie die richtige Strategie von Seiten der Verteidigung in dem jeweiligen Einzelfall konzipiert sein sollte.

Rechtsanwalt Klengel verteidigt Unternehmen sowie Einzelmandanten in Hamburg bei allen Vorwürfen aus dem Bereich des Umweltstrafrechts insbesondere gegen Vorwürfe der Gewässer-, Boden- und Luftverunreinigung nach §§ 324, 325 StGB, des Verursachens von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen gem. § 325a StGB, des unerlaubten Umgangs mit Abfällen gem. § 326 StGB, des unerlaubten Betreibens von Anlagen gem. § 327 StGB, des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern gem. § 328 StGB, der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete gem. § 329 StGB und der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften gem. § 330 a StGB.

 

Unsere Ziele

  • Allumfassende Beratung durch spezialisierte Umweltstrafrechtler und Analyse und Bewertung der jeweiligen umwelt- und umweltstrafrechtlichen Risiken
  • Erstellung einer optimalen, den jeweiligen individuellen Bedürfnissen des Mandanten entsprechenden Verteidigungsstrategie und frühzeitige Intervention
  • Umgehende anwaltliche Beistandschaft in Hamburg, Frankfurt und bundesweit bei Durchsuchungen, Untersuchungshaft oder Vermögensbeschlagnahme
  • Ausräumung der Vorwürfe durch Erreichung einer frühzeitigen Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium
  • Sofortige Zeugenbeistandschaft und Vermeidung aller der Zeugenvernehmung anhaftenden Risiken in Hamburg sowie bundesweit
  • Vermeidung von Vermögens- und immateriellen Belastungen, sowohl für Unternehmen als auch für Einzelmandanten
  • Vermeidung von negativen Folgen für die künftige Berufs- und Betriebsausübung und Schutz vor potenziellen Reputationsschäden
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